Im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) fällt unter den Begriff sexualisierte Belästigung „[…] ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten", welches „[…] bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird" (§ 3 Abs. 4 AGG).
Ob eine Grenzüberschreitung stattgefunden hat, hängt allein von der Perspektive der betroffenen Person ab. Entscheidend ist die Wirkung auf die betroffene und nicht die Absicht der ausübenden Person. Eine Grenzüberschreitung kann auch unbeabsichtigt und von der ausübenden Person unbemerkt erfolgen. Jede Person entscheidet selbst, wo ihre Grenzen liegen.
SBDG kann sich in Worten, Mimik und Gestik sowie in Handlungen ausdrücken, wie z.B. in Kommentaren oder Witzen mit sexualisiertem Inhalt oder in unerwünschtem Körperkontakt. Sexualisierte Belästigung ist bei körperlicher Berührung ein Straftatbestand (§184i StGB).
Sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt sind Übergriffe, die auch an der Universitätsmedizin Leipzig vorkommen können. Gemeinsam mit dem Vorstand des UKL und dem Dekanat der MF ist es uns ein besonderes Anliegen und unsere Pflicht, jegliche Form sexueller Belästigung zu verhindern und geeignete Maßnahmen zu veranlassen, um mögliche Belästigungen zu stoppen und in Zukunft zu verhindern. Bitte zögern Sie nicht entsprechenden Angebote zur Beratung in Anspruch zu nehmen.
Das Gleichstellungsbüro berät Sie unabhängig, ergebnisoffen und vertraulich!
Wir haben zudem einen Flyer für Sie erstellt, der weitere Ansprechpersonen für Studierende und Mitarbeitende der Universitätsmedizin aufzeigt und Ihnen sowohl als betroffene Person, als auch als Kolleg:innen, Kommiliton:innen oder Vorgesetze erste Verhaltenstipps an die Hand gibt.