Die Universität Leipzig bietet zum 01.05.2025 einen Anpassungslehrgang zur Berufsanerkennung für Hebammen aus Drittstaaten an. Durch die Teilnahme können Sie die Vorgaben Ihres behördlichen Feststellungsbescheids erfüllen. Nachdem Sie die festgelegten theoretischen und praktischen Anteile absolviert haben, können Sie die „Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme“ in Deutschland beantragen.
Der Lehrgang dauert
mindestens 12 Monate und maximal 18 Monate in Vollzeit. Nach der Aufnahme in den Lehrgang erhalten Sie einen individuellen Ablaufplan. Der Lehrgang schließt gemäß Absatz 1 § 53 HebStPrV mit einer Prüfung in Form eines Abschlussgespräches ab.
Der Start für das Bewerbungsverfahren
wird in Kürze auf dieser Webseite bekannt gegeben. Dann können Sie auch detaillierte Informationen zum Lehrgang einsehen. Wir bitten um etwas Geduld.
Sie sind Hebamme aus einem Drittstaat und möchten am Anpassungslehrgang teilnehmen?
Dann melden Sie sich bitte bei uns! – Wir besprechen alles Weitere mit Ihnen.
Sie benötigen für den praktischen Teil des Anpassungslehrgangs einen Arbeitsvertrag mit einer Geburtsklinik in Sachsen. Wenn Sie noch keinen Arbeitsvertrag mit einer Geburtsklinik haben, melden Sie sich gerne bei uns.
Wir können Sie bei der Suche nach einer Geburtsklinik unterstützen.
Wie erreichen Sie uns?
Telefon: +49 341 – 97 25 162

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.