Ab 25.05.2022 steht im LIC eine neue Anforderungskarte für Sondermaterialien zur Verfügung. Neu ist die zwingend erforderliche Auswahl des Probenmaterials (siehe Abbildung Anforderungskarte).
Labordiagnostische Untersuchungen für nicht durch den Testanbieter zugelassene bzw. nicht in-house validierte Untersuchungsmaterialien dürfen gemäß europäischer Invitro-Diagnostikaverordnung (IVDR) nicht mehr durchgeführt werden. Eine Kennzeichnung auf dem Befund „für das Material nicht validiert" ist nicht zulässig. Bitte beachten sie dazu die Liste der eingestellten Testverfahren (PDF).
Bei bestehender klinischer Notwendigkeit für die Durchführung eines labordiagnostischen Tests im Sondermaterial, welches nicht auf der Anforderungskarte Sondermaterial steht, bitten wir um eine Information per E-Mail an das Qualitätsmanagement des ILM MB-ILM-QM@medizin.uni-leipzig.de mit der Übersendung der nach IVDR erforderlichen Angaben zur Zweckbestimmung (PDF).