Anmeldung zur Obduktion
Insgesamt müssen 2 Pflichtsektionen im Institut für Pathologie absolviert werden: eine im 3. Studienjahr und eine im 4. und/oder 5.
Grundlage dabei ist die Vorlesung. Sie wird ergänzt durch den Histologischen Kurs im 3. Studienjahr.
Ein Kittel und der Studierendenausweis sind in jedem Fall mitzubringen, sonst ist eine Teilnahme nicht möglich!
Da nicht jeden Tag obduziert wird, können keine längerfristigen Termine vereinbart werden. Es ist sinnvoll, sich über oben stehenden Link über mögliche Obduktionen zu informieren und sich anzumelden. Von 15 bis 15.30 Uhr wird die Anmeldung für den folgenden Tag freigeschaltet. Die Anmeldung ist verpflichtend, kann aber bis 2 Stunden vor Sektionsbeginn wieder gelöscht werden. In seltenen Fällen kann es passieren, dass an Obduktionen trotz vorheriger Ankündigung nicht teilgenommen werden kann, z.B. bei Infektionsgefahr.
Sektionsbeginn ist ca. 8:20, bis spätestens 8:10 sollten sie sich vor dem innenliegenden Eingang zu den Sektionssälen aufhalten. Hier werden sie abgeholt. Die Dauer einer Obduktion beträgt etwa zwei Stunden.
Pro Obduktion sind maximal 5 Studierende zugelassen. Die Teilnahme wird vom Sekanten bescheinigt, der die Obduktion betreut. Danach werden die Scheine (nach Absolvierung aller zwei Pflichtsektionen) im Sekretariat gegengezeichnet. Die Einholung dieser Unterschrift ist Sache des Studierenden.
Es ist prinzipiell nicht möglich, dass die Obduktionen aus der Berufsfelderkundung (sofern in der Pathologie erfolgt) angerechnet werden. In Analogie ist auch eine Anerkennung der Sektionen aus dem 3. Studienjahr für das 4. / 5. Studienjahr nicht möglich. In summa muss also jeder Studierende insgesamt 2 Obduktionen in seiner Pathologie-Ausbildung gesehen haben.
Zur Vermeidung von Infektionen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen dürfen Schwangere (unabhängig vom Gestationsalter) prinzipiell nicht an einer Obduktion teilnehmen.
Verhaltensregeln für den Sektionssaal