Bei der Nierentransplantation bekommt der Empfänger bei einem chirurgischen Eingriff die Niere eines Spenders eingepflanzt. Dabei werden in der Regel die beiden geschädigten eigenen Nieren des Empfängers nicht entnommen, sondern verbleiben im Körper. Die Spenderniere wird also zusätzlich in das kleine Becken des Empfängers übertragen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine gespendete Niere zu erhalten:
- Die Niere wird einem Spender, der hirntot ist und sich vor seinem Tod bereit erklärt hat, seine Organe für die Medizin zu spenden, entnommen. Liegt kein Organspende-Ausweis vor, entscheiden die Angehörigen im Sinne des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen.
- Eine zweite Variante ist die Nieren-Lebendspende. Bei der Nieren-Lebendtransplantation ist ein gesunder Spender (Ehegatten, Verwandte oder emotional nahestehende Personen) auf freiwilliger Basis bereit, eine seiner beiden Nieren zu spenden. Dies darf jedoch erst nach strenger nach strenger medizinischer und psychologischer Evaluation und Zustimmung der Lebendspendekommission der Landesärztekammer Sachsen erfolgen.
Bei der Nieren-Lebendtransplantation erklärt sich ein gesunder Spender freiwillig bereit, eine seiner beiden Nieren zu spenden. Diese Transplantationsmethode bietet den Vorteil, dass die Operation planbar wird und für Patienten und Empfänger in einer optimalen Zeitspanne durchgeführt werden kann.
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