In der Habilitationsordnung der Medizinischen Fakultät (§ 4) ist festgelegt, dass die Teilnahme an einem Hochschullehrenden-Training (oder einer äquivalenten Fortbildungsmaßnahme) und die Tätigkeit als POL-Tutor:in zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Habilitation gehören. Gleiches gilt lt. "Apl-Ordnung" für die Verleihung des Titels "außerplanmäßiger Professor".
Sollten Sie bereits an einer anderen Fakultät ein Hochschullehrenden-Training oder medizin-/hochschuldidaktische Weiterbildungen absolviert haben, die Sie sich für Ihre Habilitation oder eine apl. Professur anerkennen lassen möchten, so wenden Sie sich für sämtliche Äquivalenzbescheinigungen und Anrechnungen bitte an Frau Claudia Silbermann.