Leiterinnen: | Prof. Dr. med. Sonja Grunewald und Dr. med. Anna-Theresa Seitz |
Mitarbeiter: | Assistenz- und Fachärzte der Hautklinik |
Lasertherapie von
- Gutartigen Hauttumoren, Hautkrebsvorstufen
- Narben
- Rhinophymen
- Alterserscheinungen (z. B.: Falten, Pigmentflecken und senilen Hämangiomen)
- Xanthelasmen
- Unerwünschtem Haarwuchs
- Gefäßerweiterungen (z. B.: Rosazea, Spider Naevi und Teleangiektasien)
- Besenreiser
- Feuermale (Naevus flammeus)
- Hämangiome
- Tätowierungen (Profi-, Laien- und Schmutztätowierungen)
- Nagelpilz
Derzeit verfügbare Laser
- 532 nm LBO-Laser
- 595 nm Farbstofflaser
- 532 nm, 595 nm, 660 nm, 1064 nm Pikosekundenlaser
- 808 nm Diodenlaser
- 1.064 nm Nd:YAG-Laser
- 2.940 nm Er:YAG-Laser
- 10.600 nm CO2 - Laser (fraktional)
Injektionsbehandlungen bei Faltenbildungs mittels
- Hyaluronsäure
- Botulinumtoxin
Insgesamt steht neben der medizinischen Behandlung eine ganzheitliche Beratung mit Hinweisen zur Vorbeugung, Pflege und allgemeinen Lebensführung, insbesondere zu kosmetisch relevanten Hautveränderungen im Vordergrund. Bei weiteren Fragen zu unserem Behandlungsspektrum stehen wir Ihnen unter der u.g. Telefonnummer gerne zur Verfügung.
Kontakt
Sprechzeiten: | Dienstag | 9:30 - 10:15 Uhr | 13:15 - 15:45 Uhr | Mittwoch | 13:30 - 15:30 Uhr | | Freitag | 13:15 - 15:45 Uhr | |
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Anschrift: | Klinik und Poliklinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie Philipp-Rosenthal-Str. 23, 04103 Leipzig Haus 10 |
Telefon: | 0341 97 18384 |
Telefax: | 0341 97 18679 |
E-Mail: | Nachricht senden |
Bemerkung: | - Telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
- Die telefonische Terminvergabe erfolgt von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.
- Anmeldung im Erdgeschoss (Eingangsbereich).
- Wartebereich und Sprechzimmer: Erdgeschoss Zimmer 003
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Hinweis
Die Mehrzahl der oben genannten Therapiemöglichkeiten fallen in den Bereich der Kosmetik und werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen. Nach der Diagnosestellung beraten wir Sie gern, ob in Ihrem speziellen Fall eine solche Konstellation vorliegt. Sollte dies der Fall sein, erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenverordnung für Ärzte gemäß dem Beschluss des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer vom 18.01.2002.