Wichtige Voraussetzungen, um eine Ausbildung am UKL beginnen zu können, sind:
Wenn Du Dich noch im Ausland aufhältst, ist es erforderlich, bei der zuständigen Botschaft ein Visum mit Arbeitserlaubnis zu beantragen, danach gelten oben genannte Voraussetzungen.
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger benötigen kein Visum und keine Arbeitserlaubnis. Es gelten alle weiteren oben genannten Voraussetzungen.
Informationen zur Anerkennung Deines ausländischen Schulabschlusses und was Du beachten musst, wenn Deine Kopien amtlich beglaubigt werden sollen, findest Du hier:
https://amt24.sachsen.de oder http://www.netzwerk-iq-sachsen.de/annerkennung/
Die Kosten zur Anerkennung der Schulzeugnisse betragen 30,00 bis 400,00 Euro.
Amtliche Beglaubigungen werden von jeder öffentlichen Stelle ausgestellt, welche ein Dienstsiegel führt (z. B. staatliche und kommunale Behörden wie Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Landratsämter, Bürgerbüros, Standorte des Landesamtes für Schule und Bildung, auch Pfarrämter).
Übersetzungen sind durch einen in Deutschland bestellten Übersetzer anzufertigen. Eine Datenbank mit anerkannten Übersetzern aller Sprachen findest Du unter www.justiz-uebersetzer.de.