Sie sind hier: Skip Navigation LinksEthik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig

Aktuelle Informationen

  • ​​​​​​Anträge können per E-Mail an ethik@medizin.uni-leipzig.de eingereicht werden.
  • ​Wir bitten Sie von einer Einreichung in Papierform abzusehen
  • Außerdem bitten wir ​ausdrücklich darum, von telefonischen Anfragen zu organsiatorischen Sachverhalten oder zum Bearbeitungsstand von Anträgen abzusehen. Gern können Sie uns solche Anliegen per E-Mail schildern.
  • Bei inhaltlichem und substantiellem Abstimmungsbedarf stehen wir grundsätzlich zur Verfügung.

02.12.2024 - Neues Verfahren §15 BO (ab 01.01.2025)

Hinweise zum neuen berufsrechtlichen und ethischen Bewertungs-Verfahren „Eine Studie – ein Votum“ (1S1V-Verfahren)

Mittlerweile sind die Beschlüsse des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen und der Bundesärztekammer weitestgehend bekannt. Ebenfalls sollte bekannt sein, dass in Sachsen hierfür eine Novellierung der Berufsordnung für Ärzt*innen erforderlich ist, um das 1S1V-Verfahren rechtskonform anwenden zu können. Voraussichtlich tritt diese Novelle am 1. Januar 2025 in Kraft. Bis dahin ist eine Beantragung in der üblichen Form erforderlich – gleichwohl kann und sollte eine Orientierung an u.g. Antragsunterlagen ab sofort erfolgen.

Spätestens ab Januar 2025 werden mit der Implementierung des 1S1V-Verfahrens auch einheitliche Antragsunterlagen verbindlich, die im Sinne eines orientierenden Mindeststandards zu beachten und vollständig einzureichen sind. Antragsteller*innen von prospektiven multi- und monozentrischen, wie auch retrospektiven Studien werden dringend dazu angehalten, die einheitlichen Templates und Checklisten zu verwenden oder aber die Übereinstimmung eigener resp. von anderer Stelle zur Verfügung gestellten Dokumente mit diesen Vorgaben zu überprüfen. Das gilt insbesondere für Studien-Protokolle. Sofern ein Unterschreiten dieser Mindeststandards festgestellt wird, sind entsprechende Ergänzungen vor Antragstellung (ggf. in Form eines Addendums) durch die Antragsteller*innen vorzunehmen.

Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang auch auf die Mustertexte zur Proband*innen/Patient*innen-Information des AKEK hingewiesen – eine Nutzung dieser Vorlagen wird ausdrücklich empfohlen bzw. der hier definierte Informationsgehalt nebst entsprechenden Formulierungen als verbindlich betrachtet. Immer wieder wird festgestellt, dass eigens erstellte und fast schon traditionell verwendete Entwürfe deutlich von nicht selten gesetzlich definierten Informationspflichten (z.B. Datenschutz) erheblich abweichen. Mit Hilfe des durch die TU-München zur Verfügung gestellten eTIC-Tool​ können diese in der jeweils aktuellen Fassung auch online erstellt werden.

Die Geschäftsstelle der Ethik-Kommission wird ein Validierungsverfahren etablieren, um formale und offensichtliche Abweichungen von diesen Mindeststandards möglichst frühzeitig festzustellen und diese nachzufordern. Auf diese Weise soll deutlich stärker als bisher sichergestellt werden, dass alle relevanten Informationen vor der Eröffnung des inhaltlichen Bewertungsverfahrens vorliegen, um so eine zielgerichtete und konstruktive Bewertung durch die ehrenamtlich tätigen EK-Mitglieder von Beginn an zu ermöglichen. Es ist hierbei von hohem Interesse, mitunter erhebliche Verzögerungen des laufenden Verfahrens zu vermeiden, die durch das umfassende Nachfordern bewertungsrelevanter aber fehlender Informationen entstehen und die knappen Ressourcen der Antragstellenden wie auch der Ethik-Kommission über Gebühr strapazieren.

Das heißt kurz: Sofern ein Abweichen festgestellt wird und bis zu einer dann mitgeteilten Frist nicht vervollständigt werden kann, wird der Antrag bis auf Weiteres nicht durch die Kommission inhaltlich beraten.

Hilfsstellung erhalten Sie im Übrigen auch durch das ZKS-Leipzig.​

Selbstverständlich steht Ihnen ebenfalls das kompetente Team der Geschäftsstelle jederzeit beratend zur Seite. Nehmen Sie mit konkreten Fragen bitte rechtzeitig vor Antragstellung Kontakt auf – das spart nicht selten wertvolle Zeit auf beiden Seiten.​

16.10.2024 - Einheitliche Antragsunterlagen §15 BO

Einheitliche Antragsunterlagen zum Harmonisierten Verfahren nach Berufsrecht

Auf der Webseite des AKEK​ wurden die gemäß Beschluss der Mitglieder des Arbeitskreises harmonisierten Unterlagen veröffentlicht. Die Verwendung dieser Unterlagen bei Antragstellung ist ab sofort verbindlich. D.h. zunächst, dass das hier definierte Minimum an Informationen nicht unterschritten werden darf. Weiterführende Hinweise zur Antragstellung finden Sie in Kürze auf unserer Seite unter der Rubrik "Sonstige Studien"​​​.​

25.07.2024 - Umsetzung des Harmonisierungsbeschlusses

Umsetzung des Harmonisierungsbeschlusses von AKEK und BÄK

Am 14. bzw. 15. Juni 2024 hat der Arbeitskreis medizinischer Ethik-Kommissionen der Bundesrepublik Deutschland (AKEK) gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK) den Beschluss gefasst, dass bei multizentrischen Forschungsvorhaben ein einheitliches Verfahren für die berufsrechtliche und ethische Beratung gemäß ärztlicher Berufsordnung erfolgen soll. Dieses sieht grundsätzlich vor, dass für eine Studie auch nur ein Votum einer nach Landesrecht gebildeten Ethik-Kommission notwendig ist (eine Pressemitteilung nebst weiterführenden Informationen finden sie hier). Um die notwendigen Voraussetzungen hierzu zu schaffen, sind Anpassungen gesetzlicher und kammerrechtlicher Regelungen erforderlich, für die sich der AKEK und die BÄK einsetzen werden.

Dieser Beschluss wird von der Ethikkommission der Sächsischen Landesärztekammer, der Ethikkommission an der TU Dresden und der Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Universität zu Leipzig ausdrücklich begrüßt. Die erforderlichen Anpassungen bzw. Klarstellungen in den Satzungen der jeweiligen Ethik-Kommissionen werden in Erwartung einer schnellen Umsetzung o.g. Regelungen vorbereitet.

Bis dahin wird der aktuell geltende Rechtsrahmen im Sinne eines harmonisierten Verfahrens ausgelegt. Konkret bedeutet das, dass bis auf Weiteres

  1. die Beratungspflicht nach § 15 der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammerbei der Ethikkommission der SLÄK bzw. einer der beiden nach Landesrecht gebildeten Ethikkommissionen Sachsens, nämlich der an der TU Dresden und der an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig besteht;
  2. das im harmonisierten Verfahren geplante Anzeigeverfahren bei lokalen Ethik-Kommissionen nach der aktuell geltenden Rechtslage noch nicht erfüllt werden kann - formal also noch ein entsprechender Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen zu stellen ist​;
  3. bereits bestehende Voten anderer nach Landesrecht gebildeten Ethik-Kommissionen zum selben Forschungsvorhaben jedoch grundsätzlich anerkannt werden können; d.h. im berufsrechtlichen und ethischen Beratungsverfahren wird allenfalls geprüft, inwiefern sich die lokal zuständige Ethik-Kommission dem bestehenden Votum anschließen kann. Das Ergebnis wird in Form eines Anschlussvotums mitgeteilt.

Für alle Studien, die nach dem alten Verfahren eingereicht worden sind, gilt auch künftig die alte Rechtslage. Amendments für diese Studien werden lokal beraten, wenn nach dem jeweiligen Landes- und Satzungsrecht eine lokale Beratung erforderlich ist. Es ist sicherzustellen, dass Antragstellende ein Votum erhalten, wenn dies für sie rechtlich erforderlich ist.​​​​​

20.06.2024 - Harmonisierung berufsrechtlicher Beratung

Harmonisierung der berufsrechtlichen Beratung gemäß § 15 MBO-Ä

Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (AKEK)​ haben eine gemeinsame Pressemitteilung​ zur Vereinheitlichung des Verfahren für die berufsrechtliche Beratung von Forschungsvorhaben herausgegeben​.

Diese Pressemitteilung verweist auf einen entsprechenden Verfahrensvorschlag​ zur Harmonisierung der berufsrechtlichen Beratung gemäß § 15 MBO-Ä.​​​​

24.09.2021 - Aktualisierte Antragsformulare §15 BO

Seit dem 24.09.2021 liegen unsere Antragsformulare für prospektive und retrospektive Studienvorhaben nach §15 BO aktualisiert vor. Bitte verwenden Sie zukünftig die neuen Versionen, welche Sie hier finden.​​

19.03.2021 - Wir sind umgezogen!

Die Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig ist am 19.03.2021 in die Stephanstr. 9A.1 (Containerbau), 04103 Leipzig gezogen. Die Kontaktmöglichkeiten via E-Mail und Telefon haben sich nicht geändert.


Bitte
 beachten Sie unsere Postadresse:

Geschäftsstelle der Ethik-Kommission an der
Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig
c/o Zentrale Poststelle
Liebigstraße 18
04103 Leipzig​​​​​

Stephanstraße 9A.1, EG
04103 Leipzig
Telefon:
0341 - 97 15490
Fax:
0341 - 97 15499
Map