Sie sind hier: Skip Navigation LinksEthik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig

Erstbeantragung von Arzneimittelprüfungen

​​​Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 536/2014​ über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln (Clinical Trial Regulation, CTR) hat sich das Verfahren zur Antragstellung in der EU geändert. Seit dem 31. Januar 2023 müssen alle Anträge auf neue klinische Prüfungen in der EU über das Clinical Trial Information System (CTIS) der EMA gestellt werden. 

Geltendes Recht

Verordnung (EU) Nr. 536/2014 (CTR) i. V. m. §§ 40, 41 AMG neu​

Prozedere

  • Nach neuem Recht entfällt die örtliche Zuständigkeit der Ethik-Kommission. Ein neuer Antrag wird einer für dieses Verfahren registrierten Ethik-Kommission entsprechend eines bundesweiten Geschäftsverteilungsplans zugewiesen. Die zuständige Ethik-Kommission ist im Vorhinein nicht bekannt. Ebenso entfällt die Einbeziehung lokal beteiligter Ethik-Kommissionen.
  • Die zuständige Ethik-Kommission wird über CTIS automatisch informiert, wenn ein Antrag eingegangen ist.
  • Die Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig gehört zu den Ethik-Kommissionen, die für die Bewertung von Forschungsvorhaben mit Arzneimitteln beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) registriert sind.​​

Einzureichende Unterlagen

Der Antrag auf zustimmende Bewertung durch die Ethik-Kommission muss die im Anhang I der CTR (Verordnung (EU) Nr. 536/2014) aufgelisteten Unterlagen und Informationen enthalten. 

Stephanstraße 9A.1, EG
04103 Leipzig
Telefon:
0341 - 97 15490
Fax:
0341 - 97 15499
Map