Seit 1999 existiert an der Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin eine interdisziplinäre Kinderschutzgruppe, die stetig ausgebaut wurde. Die Kinderschutzgruppe am Department für Frauen- und Kindermedizin am Universitätsklinikum Leipzig befasst sich mit vermuteten oder gesicherten Fällen von körperlicher Misshandlung, sexuellem Missbrauch und bedrohlicher Vernachlässigung bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen.
In der interdisziplinären Arbeitsgruppe wirken Vertreter aus den Bereichen Kinderheilkunde, Kinderchirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gynäkologie, Psychologie, Sozialpädagogik und Rechtsmedizin eng zusammen, um im individuellen Fall eine sorgfältige und sinnvolle Diagnostik ebenso wie notwendige Interventionen planen und durchführen zu können.
Seit 2012 besteht unsere Kinderschutzambulanz, in der Kinder und Jugendliche nach einem stationären Aufenthalt oder nach einer ambulanten Vorstellung aufgrund einer Form von Kindesmisshandlung sowie Kinder mit mütterlichen Drogenkonsum in der Schwangerschaft im längerfristigen Verlauf nachbetreut werden. Hier findet die ambulante Nachbetreuung der Kinder statt, bei denen der Verdacht auf oder eine nachgewiesene Misshandlung, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung besteht. Es ist eine Anlaufstelle für Bezugspersonen, Kinder und Jugendliche und ein Bindeglied zu den nach- und weiterbehandelnden Kinderärzten, medizinischen Fachdisziplinen und Psychologischen Psychotherapeuten sowie dem ASD, Einrichtungen der Jugendhilfe, Opferschutzeinrichtungen und ggf. Kindereinrichtungen und Schulen. So können wir etwaigen Problemen früh begegnen und erleichtern den Übergang in den ambulanten Bereich durch die Koordination notwendiger Hilfemaßnahmen.
Am 27. September 2018 wurde das Childhood-Haus Leipzig als erste Einrichtung dieser Art in Deutschland eröffnet. Es ist an die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin angebunden. Damit wurde ein von Fachkräften, Institutionen, Verbänden und Politikern seit Jahren gefordertes Anliegen praktisch umgesetzt, indem Kinder und Jugendliche, die Zeuge oder Opfer körperlicher Gewalt und sexuellen Missbrauchs geworden sind, jetzt in einer zentralen, kinderfreundlichen Anlaufstelle kompetent und interdisziplinär versorgt werden können.