Obwohl die neuen Operationsprinzipien und –techniken des Vulvakarzinoms nach den bisherigen Erfahrungen die Behandlungsergebnisse der konventionellen Therapie bei Weitem übertreffen, kann weder erwartet werden, dass sie keine ungünstigen Folgeerscheinungen nach sich ziehen, noch dass sie die Heilung der Krebserkrankung garantieren. Ein nicht lösbares Problem besteht darin, dass das Operationsgebiet in der Schamregion aufgrund der anatomischen Nähe zum Darmausgang und der natürlichen Keimflora der Vagina trotz aller desinfektorischer und antibiotischer Maßnahmen niemals keimfrei gemacht werden kann. Deshalb ist jede Operation an der Vulva mit einem Risiko der Wundinfektion behaftet. Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass selbst die beste Rekonstruktion bei uneingeschränkter Heilung dem gesunden Normalzustand unterlegen ist. Dennoch haben unsere Untersuchungen gezeigt, dass in den meisten Fällen ein Ergebnis erzielt werden kann, welches die Lebensqualität der Patientin in allen Bereichen nicht oder nur wenig beeinträchtigt. Der „Preis“ der therapeutischen Lymphknotenentfernung, die zur Heilung des Vulvakarzinoms erforderlich ist, besteht in einem Risiko der Ausbildung von Lymphödemen in der unteren Körperhälfte. Etwa bei der Hälfte der Patientinnen treten Lymphödeme meistens in geringer, selten in mäßiger Ausprägung auf.
Das Wesen einer bösartigen Erkrankung erklärt auch, dass es keine 100%ige Heilungsgarantie geben kann. Bei einer partiellen VFR, die beim frühen Krebsstadium durchgeführt wird, werden Teile des Krebsfeldes erhalten, in denen ein zweites Karzinom entstehen kann. Die Wahrscheinlichkeit eines Zweitkarzinoms ist aber deutlich geringer als die definitive Tumorfreiheit. Somit wird der beste Kompromiss aus onkologischer Sicherheit und Erhalt der körperlichen Integrität angestrebt. Lebenslange gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen werden in diese Fällen angeraten. Bei fortgeschrittenen Krebserkrankungen wird zwar das gesamte aus der Embryonalentwicklung abgeleitete Vulvafeld entfernt, aber auch hier kann die mikroskopische Untersuchung nicht ausschließen, dass sich die Krebszellen schon weiterentwickelt haben und damit das Krebsfeld des nächsten ontogenetischen Stadiums befallen können. Dieses ist aber viel zu groß, um vorsorglich mitentfernt zu werden.