Im Folgenden finden Sie gleichstellungsrelevante Gesetzestexte.
Der gesetzliche Auftrag für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten
der Universitätsmedizin ergibt sich aus dem Gesetz zur Förderung von Frauen und
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst im Freistaat
Sachsen (Sächsisches Frauenförderungsgesetz - SächsFFG,) und dem Sächsischen
Hochschulfreiheitsgesetz - SächsHSFG .