Informationen
Virtuelles Mikroskopieren:
Link zum virtuellen Mikroskop
Präparateliste
Voraussetzungen für die Teilnahme
Immatrikulation an der Universität Leipzig für den Studiengang Zahnmedizin,
erfolgreicher Abschluss des ersten Abschnittes der zahnärztlichen
Prüfung
Scheinerwerb
Der Kurs „Histopathologie für Studierende der Zahnmedizin" ist Teilleistung
für den Schein „Allgemeine Pathologie für Studierende der Zahnmedizin", der
außerdem den Besuch der begleitenden Vorlesung beinhaltet. Voraussetzung für den
Erhalt des Scheines ist die regelmäßige Teilnahme am Kurs, der Vorlesung sowie
ein Bestehen des Abschlusstestats.
Anwesenheit
Die Anwesenheit wird in jeder Kursstunde protokolliert. Für die Zulassung zur
Erfolgskontrolle dürfen insgesamt nicht mehr als zwei Kurstermine unentschuldigt
versäumt werden. Bei längeren unentschuldigten Fehlzeiten gilt der Kurs
insgesamt als nicht bestanden. Bei längeren krankheitsbedingten Fehlzeiten ist
eine Rücksprache mit dem Lehrbeauftragten notwendig.
Kursablauf und Testat
Der Kurs beinhaltet das eigenständige Mikroskopieren von 50
histopathologischen Präparaten mit begleitender Erläuterung sowie Mikroskopieren
durch den zuständigen Kursleiter. Währenddessen können Fragen gestellt und bei
Bedarf Zeichnungen der Präparate angefertigt werden.
Essen, Trinken und Rauchen ist im Mikroskopiersaal nicht gestattet. Die
ausgegebenen Präparate sind schonend zu behandeln.
Ein Eigenstudium als Begleitung zum Kurs und als Vorbereitung auf die
Erfolgskontrolle wird in Form von virtueller Mikroskopie möglich sein. Hierzu
wird eine valide Email-Adresse benötigt.
Fragen können in jeder und insbesondere in der letzten Kursstunde beantwortet
werden.
Die abschließende Erfolgskontrolle wird praktisch / schriftlich in zwei Gruppen
(A und B) durchgeführt. Es sollen 4 Präparate des Kurses erkannt und beschrieben
werden. Als bestanden gilt die Erfolgskontrolle, wenn 60 Prozent (24) der möglichen
Punkte (40) erreicht werden. Ist der Studierende am Testat-Termin krank, hat der
Studierende dies unverzüglich dem Kursleiter oder dem Sekretariat des Instituts
für Pathologie zu melden und innerhalb von 3 Arbeitstagen ein ärztliches Attest
vorzulegen. Das Studiendekanat wird davon informiert.
Die Leistungskontrolle gilt als nicht bestanden, wenn der Studierende den
Pflichtterminen unentschuldigt fernbleibt, einen Täuschungsversuch unternimmt
oder den Prüfungsablauf so massiv stört, dass er des Raumes verwiesen werden
muss.
Bei Nichtbestehen kann die Erfolgskontrolle zweimal wiederholt werden. Es
wird nach Absprache mit den betroffenen Studierenden ein verbindlicher
Nachholtermin festgelegt. Dieser ist ebenfalls bindend für Studierende, die das
Testat entschuldigt versäumt haben. Bei erneutem Nichtbestehen oder
längerfristiger bzw. erneuter Erkrankung, die den Nachholtermin ebenfalls
einschließt, wird in Absprache mit dem Studierenden sowie dem Studiendekanat
entweder ein weiterer - bei Bedarf mündlicher - Nachholtermin festgelegt oder
die Teilnahme im Folgejahr festgelegt. Die Initiative muss hierbei vom
Studierenden ausgehen. Entsprechend der Studienordnung für Zahnmedizin muss die
zweite Wiederholung der Erfolgskontrolle innerhalb von 3 Fachsemestern erfolgen.
Über begründete Ausnahmen im Einzelfall entscheidet der Lehrverantwortliche auf
schriftlichen Antrag des Studierenden im Einvernehmen mit dem Studiendekan.
Versäumte Kurstermine können ausschließlich im Folgejahr wiederholt werden.