Im Rahmen der klinischen Ausbildung werden den Studierenden der Zahnmedizin wesentliche Inhalte der zahnärztlich-prothetischen Behandlung vermittelt und in klinischen Ausbildungskursen, bei denen die Studierenden unter Aufsicht selbstständig behandeln, durchgeführt. Im Rahmen dieser Tätigkeit anfallende zahntechnische Arbeiten werden von den Studierenden selbst im hauseigenen Labor hergestellt.
Die klinische Ausbildung auf dem Gebiet der Zahnersatzkunde umfasst Vorlesungen, Kurse und Seminare:
- Vorlesung Zahnersatzkunde I und II
- Vorlesung Poliklinik der Zahnersatzkunde I
- Vorlesung Poliklinik der Zahnersatzkunde II/I
- Vorlesung Poliklinik der Zahnersatzkunde II/II
- Kurs der klinischen Propädeutik
- Integrierter klinischer Kurs I (Teil Zahnersatzkunde I)
- Integrierter klinischer Kurs II (Kurs der Zahnersatzkunde II)
Die klinische Ausbildung wird mit der zahnärztlichen Prüfung, welche frühestens nach dem zehnten Fachsemester abgelegt werden kann, abgeschlossen.