Das Zentrum für Arbeitsmedizin betreut ca. 13.000 Beschäftigte am
Universitätsklinikum Leipzig, an der Medizinischen Berufsfachschule, im Max-Planck-Institut sowie in
weiteren Firmen der Region.
Grundlage der betriebsärztlichen
Tätigkeit sind staatliche und berufsgenossenschaftliche
Vorschriften.
Die Aufgaben der Betriebsärzte sind
u.a. im §3 des Arbeitssicherheitsgesetzes definiert und dienen der Prävention,
d.h. der Verhinderung von Unfällen, arbeitsbedingter Erkrankungen und
Berufserkrankungen sowie dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten.