Für eine fachgerechte Abfallentsorgung im UKL sorgt unser Abfall- und Umweltbeauftragter. Die Beaufsichtigung eines gesetzeskonformen Abfallmanagements gehört dabei zu seinen Hauptaufgaben. Es wird der gesamte Abfallstrom kontrolliert: von der Entstehung oder Anlieferung bis zur Verwertung oder Beseitigung. Im Zuge dessen wird die Bereitstellung der notwendigen Container, die korrekte Abfalltrennung sowie die Abholung und die Einhaltung möglicher Recyclingwege bezüglich der Umsetzung einer geforderten Recyclingquote überwacht. Der Abfall- und Umweltbeauftragte sichtet dabei kontinuierlich Verbesserungen der Prozesse und wirkt maßgeblich bei konkreten Optimierungsmaßnahmen mit.
Zudem ist es seine Aufgabe, Sorge zu tragen, dass im UKL alle gesetzlichen Vorschriften wie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) erfüllt bzw. eingehalten werden.
Der Erfolg des betrieblichen Abfallmanagements ist auch abhängig von den Kenntnissen der Mitarbeitenden zum Thema Abfälle und Wertstoffe. Daher klärt der Abfall- und Umweltbeauftragter, die Mitarbeiter über Beeinträchtigungen auf, die von den Abfällen des UKL und/oder dessen abfallwirtschaftlicher Tätigkeiten ausgehen und sowohl Umwelt als auch Menschen schädigen könnten.
Außerdem informiert er über Möglichkeiten und konkrete Maßnahmen, wie solche Beeinträchtigungen verhindert werden könnten.