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Gremienwahlen

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GRE​MIENWAHLEN ​2023

In der Zeit vom 20. Juni (12 Uhr) bis 27. Juni (12 Uhr) 2023 finden in der Medizinischen Fakultät folgende internetbasierte Onlinewahlen statt:
  • 6 Gruppenvertreter der Studierenden​ in den Fakultätsrat
  • 4 Gruppenvertreter der Studierenden in den Senat
  • 14 Gruppenvertreter der Studierenden ​in den Erweiterten Senat
  • ​7 Mitglieder des PromovierendenRates​

​Das Gesamtwählerverzeichnis für diese Wahlen liegt vom 15.-23. Mai 2023 im Wahlamt der Universität Leipzig aus. Für die Medizinische Fakultät​ betrifft es das Wählerverzeichnis der Studierenden und das Wählerverzeichnis für die Wahl zum PromovierendenRat. Wahlberechtigt und wählbar bei der Wahl des PromovierendenRats ist nach § 25 WahlO UL jedes Mitglied der Promovierendenschaft. Wahlberechtigt und wählbar für die Gruppenvertreter der Studierenden in den Senat, den Erweiterten Senat und den Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät sind die Studierenden, die in einem Studiengang immatrikuliert sind, dessen Durchführung der Medizinischen Fakultät obliegt.
​Beide Teilwählerverzeichnisse können nach vorheriger Anmeldung im
Büro des Dekans/Referat für Zentrale Angelegenheiten,
Liebigstr. 27 (Studienzentrum, EG), ​Telefon 0341/97 15930 ​, eingesehen werden.
​Gegen die Nichteintragung in das Wählerverzeichnis, gegen die Eintragung einer nicht wahlberechtigten Person oder gegen eine falsche Eintragung kann jeder Wahlberechtigte bis 23. Mai 2023, 24 Uhr Erinnerung (Antrag auf Änderung) beim Wahlamt einlegen.

Informationen und Formulare zu den Wahlen finden Sie auf der Website ​der Universität Leipzig​.​
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GRE​MIENWAHLEN ​2022

In der Zeit vom 21. bis 28. Juni 2022 fanden u.a. folgende Wahlen online statt:
  • Gruppenvertreter aller Mitgliedergruppen ​in den Fakultätsräten
  • 4 Gruppenvertreter der Studierenden in den Senat
  • 14 Gruppenvertreter der Studierenden ​in den Erweiterten Senat
  • Gleichstellungsbeauftragte:r und Stellvertretung in der Medizinischen Fakultät
  • ​7 Mitglieder des PromovierendenRates​

Alle wichtigen Informationen und Formulare zu den Wahlen 2022 finden Sie auf der Website der Universität Leipzig​.​

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Amtszeiten der gewählten Mitgliedergruppen
Die Amtszeit für die Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer, der akademischen Mitarbeiter:innen und der sonstigen Mitarbeiter:innen in den Fakultätsräten beträgt drei Jahre und für die studentischen Vertreter in den Organen der Selbstverwaltung ein Jahr.
Die Amtszeit der:des Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreter beträgt drei Jahre; werden diese aus der Gruppe der Studierenden gewählt, beträgt sie ein Jahr.​

Mitwirkungsrechte in Gremien nach SächsHSFG und OVG-Urteil zum Begriff des Hochschullehrers

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat in seinem Urteil vom 18.12.2014 den Hochschullehrerbegriff neu definiert. Dieser ist materiell-rechtlich auszulegen und besagt: „Ein Hochschullehrer ist unabhängig von seiner dienstrechtlichen Stellung der akademische Forscher und Lehrer, der aufgrund der Habilitation oder eines sonstigen gleichbewerteten Qualifikationsbeweises mit der selbstständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre betraut ist.“ Danach gehören zur Gruppe der Hochschullehrer ohne Einzelfallpüfung:

  • Professoren
  • Juniorprofessoren
  • APL-Professoren (wenn Mitglied der Hochschule; Verleihung mitgliedschaftlicher Rechte i.S. SächsHSFG § 65 Abs.1 nicht erforderlich)

Die an der Medizinischen Fakultät (MF) und dem Universitätsklinikum beschäftigten Außerplanmäßigen Professoren gehören damit gemäß SächsHSFG § 50 "Mitgliedergruppen" nicht mehr der Gruppe der akademischen Mitarbeiter sondern der Gruppe der Hochschullehrer an und sind folglich in dieser Gruppe wahlberechtigt.
Das OVG Bautzen hat in seinem Urteil auch die Privatdozenten erfasst und für diese eine Einzelfallprüfung zur Feststellung der Gruppenzugehörigkeit gefordert. Privatdozenten, die an der MF tätig sind, mitgliedschaftliche Rechte haben und sich in der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter fehlzugeordnet sehen, können dem Dekan der Medizinischen Fakultät einen begründeten, formlosen schriftlichen Antrag vorlegen, um die Zuordnung in die Gruppe der Hochschullehrer zu veranlassen. Die erforderlichen Voraussetzungen für die Zuordnung zur Gruppe der Hochschullehrer können im Büro des Dekans/Referat Zentrale Angelegenheiten in Erfahrung gebracht werden. Privatdozenten, die mit dem Antrag auf Neuzuordnung zu der Gruppe der Hochschullehrer im Rahmen von Wahlen darauf abzielen, in die Liste der Hochschullehrer aufgenommen zu werden, müssen den Antrag spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Wahltermin stellen. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf eine rechtzeitige Berücksichtigung zum jeweiligen Wahlvorgang.