Mit der dentoalveolären Chirurgie ist häufig die einfache oder operative Entfernung nicht erhaltungswürdiger Zähne gemeint. Viele Gründe können dazu führen, dass der Erhalt eines Zahnes nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, darunter Zahnhalteapparaterkrankungen, Karies oder Traumata. Die operative Weisheitszahnentfernung ist häufig wegen eines problematischen Durchbruchs, einer abnormen Achsstellung mit schlechter Pflegbarkeit, schwerer Karies oder wegen der Verursachung von Entzündungen und Zysten angezeigt.
Die Entstehung sogenannter Zysten, gutartiger Hohlräume, ist ein weiter Grund für einen operativen Eingriff, da ansonsten durch das andauernde Zystenwachstum der umliegende Knochen zerstört wird.
Chirurgische Eingriffe können aber auch zum Zahnerhalt beitragen. Ein Beispiel ist die operative Wurzelkanalbehandlung, auch Wurzelspitzenresektion (WSR), bei der die Wurzelspitze mitsamt umgebendem Entzündungsgewebe entfernt wird. Unter bestimmten Umständen kann auch die Entfernung eines Zahnteiles oder einer gesamten Wurzel sinnvoll sein (Hemi- / Trisektion / Wurzelamputation), wobei der verbleibende Teil für die prothetische Versorgung genutzt werden kann.
Operationen zur Verbesserung des Prothesenhalts oder als Voraussetzung für eine Implantation (präprothetische Chirurgie) sollen den Sitz von vorhandenem Zahnersatz verbessern oder die Anfertigung von Zahnersatz überhaupt erst ermöglichen. Beispiele sind die Glättung des Kieferknochens, die Entfernung eines Schlotterkamms und der Knochenaufbau.