Zur Sicherstellung der gesetzlich geforderten regelmäßigen Fortbildung von Personen, die wissenschaftlich am und mit Versuchstieren arbeiten (entsprechend §3 (2) TierSchVersV), wurde durch die Medizinische Fakultät der Universität Leipzig eine entsprechende Dienstanweisung erlassen, in der eine jährliche Fortbildung von mindestens 8 Zeitstunden gefordert ist. Über aktuelle Fortbildungsangebote sowohl von intern als auch von externen Anbietern informiert die Tierhausleitung / Tierschutzbeauftragte regelmäßig per E-Mail.
Zu Beginn jeden Kalenderjahres werden durch die Tierschutzbeauftragten stichprobenartige Kontrollen über die Erfüllung der gesetzlich geforderten Fortbildung durchgeführt.