Regelmäßige Fortbildung

​​​​Zu​r Sicherstellung der gesetzlich geforderten regelmäßigen Fortbildung von Personen, die wissenschaftlich am und mit Versuchstieren arbeiten (entsprechend §3 (2) TierSchVersV​​​)​, wurde durch die Medizinische Fakultät der Universität Leipzig eine entsprechende Dienstanweisung erlassen, in der eine jährliche Fortbildung von mindestens 8 Zeitstunden gefordert ist. Über aktuelle Fortbildungsangebote sowohl von intern als auch von externen Anbietern informiert die Tierhausleitung / Tierschutzbeauftragte regelmäßig per E-Mail.

Zu Beginn jeden Kalenderjahres werden durch die Tierschutzbeauftragten stichprobenartige Kontrollen über die Erfüllung der gesetzlich geforderten Fortbildung durchgeführt.

Liebigstraße, versch. Standorte
04103 Leipzig
E-Mail:
mb-mez@medizin.uni-leipzig.de
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