Um einen Tierversuch überhaupt durchführen zu dürfen, müssen die Wissenschaftler:innen als erstes die Sachkunde erlangen. Dazu bietet die Zentrale Tierhaltung die entsprechenden Kurse an. Für die Leitung von Tierversuchen gelten noch umfangreichere Vorgaben, diese müssen neben der Sachkunde auch mindestens drei Jahre Erfahrung mitbringen. Die sachkundigen und erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen dafür dann zunächst einen Antrag auf Genehmigung ihres geplanten Tierversuchsvorhabens bei der zuständigen Behörde, in unserem Fall die Landesdirektion Sachsen, Referat 25, stellen. Hierbei werden sie von den Tierschutzbeauftragten, den Mitgliedern des Tierschutzausschusses, aber auch vom tierärztlichen Personal in allen Fragen beraten und unterstützt, damit das Versuchsvorhaben so wenig belastend wie möglich für die Tiere realisiert wird. Dabei wird konsequent das sogenannte 3R-Prinzip angewandt.
Replacement – Ersatz von Tierversuchen
Vor der Beantragung eines Versuchsvorhabens muss geprüft werden, ob sich die im Versuch angestrebten Ergebnisse auch ohne lebende Tiere erreichen lassen. Zu den Ersatzmethoden zählen zum Beispiel Kulturen von Zellen oder Geweben oder auch Computersimulationen. Die Universität Leipzig erforscht solche Ersatzmethoden aktiv und setzt sich für deren Anwendung und Förderung ein. Nur, wenn die Ergebnisse durch Ersatzmethoden nicht erreicht werden können, und nur dann, darf überhaupt ein Antrag bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden.
Reduce – Verringerung der Anzahl der eingesetzten Tiere im Tierversuch
In einem Versuchsvorhaben dürfen nur so viele Tiere eingesetzt werden, wie für das Erreichen des Versuchsziels absolut unerlässlich sind. Durch eine umfassende Versuchsplanung und kluge Herangehensweise auch mit Hilfe der Fachliteratur ist es möglich, die Anzahl der im Tierversuch eingesetzten Tiere auf das notwendige Maß zu reduzieren. Statistikprogramme helfen den Wissenschaftler:innen zu errechnen, wie viele Tiere für eine statistisch einwandfreie Auswertung der Versuchsergebnisse nötig sind.
Refinement – Verbesserung der eingesetzten Methoden
Neue Erkenntnisse über verbesserte Methoden, z. B. beim Umgang, bei den Haltungsbedingungen oder den Behandlungen im Versuch werden konsequent umgesetzt. Dadurch werden die notwendigen Untersuchungen mit einer möglichst geringen Belastung für die Tiere durchgeführt. Auch die umfassende Aus- und Weiterbildung aller Beteiligten sowie die regelmäßige Fortbildung führt zu einer tierschonenderen Durchführung.
In diesem Video finden Sie weitere Erklärungen zum wichtigen 3R-Prinzip.
Die Anträge auf Durchführung eines Versuchsvorhabens werden nach entsprechender Prüfung durch die Tierschutzbeauftragten zur Bearbeitung an die Genehmigungsbehörde gesandt. Die Fachreferentinnen und Fachreferenten prüfen die Anträge und legen der Tierschutzkommission nach §15 TierSchG sämtliche Anträge zur Beratung vor. Häufig werden von der Behörde oder der Tierschutzkommission Verbesserungen oder Änderungen vorgeschlagen, die der/die Antragsteller:in in den Versuchsantrag einarbeitet. Erst, wenn alle Unklarheiten oder Verbesserungsvorschläge in den Versuchsantrag integriert wurden, wird der Antrag von der Genehmigungsbehörde beschieden und die wissenschaftliche Arbeitsgruppe darf mit der Durchführung des Versuchsvorhabens beginnen.
Eine hervorragende Übersicht über alle Schritte und Notwendigkeiten im Rahmen des Antragsverfahrens finden Sie auf der Internetseite von „Tierversuche verstehen, eine Informationsinitiative der Wissenschaft".