Probenkennzeichnung und Anforderungsschein
Bei jeder Blutabnahme zur Blutgruppenbestimmung und serologischer Verträglichkeitstestung (Kreuzprobe) sollen folgende Prozessschritte eingehalten werden:
- Die Kennzeichnung der Probenröhrchen mit Vornamen, Namen, Geburtsdatum (nach Hämotherapie-Richtlinien obligat)
- Name und Geburtsdatum aktiv erfragen!
- Abgleich Patientenarmband!
- EDTA-Monovette(n) mit Namensetikett gemeinsamer Transport der Probe(n) und der zugehörigen Anforderungsscheine
- Der einsendende Arzt bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit der Angaben auf Probenröhrchen und Anforderungsschein (PDF).
- Verordnender Arzt und abnehmende Person muss identifizierbar sein → Stempel oder Name in Druckschrift.
Hinweis: Bitte achten Sie auf die eindeutige Patientenidentifikation!!!
Es werden keine Blutgruppenbestimmungen mit unzureichend gekennzeichneten Proben durchgeführt. Auch eine telefonische oder schriftliche Übermittlung fehlender Patienten-Daten kann leider nicht akzeptiert werden.